Rechtliche Hinweise
1. Provisionen
In Spanien gibt es keine festen gesetzlichen Vorgaben bezüglich der Höhe der Maklerprovision oder wer sie zahlt; dies wird vertraglich geregelt. Üblicherweise zahlt jedoch der Verkäufer die Maklergebühren, die im Allgemeinen zwischen 3 % und 7 % des Verkaufspreises der Immobilie liegen. In Aussnahmefällen sind uns Provisonen in Höhe von 10 % bekannt.
Die Provision bei Vermietung beträgt zwischen 2 bis 4 Monatsmieten.
Rechtliche Situation und Praxis
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Vertragsfreiheit: Die Bedingungen zur Maklerprovision (Höhe, Fälligkeit, zahlende Partei) werden im Maklervertrag zwischen dem Makler und seinem Auftraggeber frei verhandelt und festgelegt.
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Übliche Praxis: In fast allen Fällen wird die Provision vom Verkäufer gezahlt, der den Makler beauftragt hat.
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Kein geschützter Beruf: Der Beruf des Immobilienmaklers war in Spanien lange Zeit nicht streng reguliert, was die Notwendigkeit eines klaren, schriftlichen Vertrags unterstreicht. Es gibt jedoch neuere Gesetze in einigen Regionen, die eine Registrierungspflicht für Makler einführen, um Transparenz und Verbraucherschutz zu gewährleisten.
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Fälligkeit: Der Anspruch auf die Maklerprovision entsteht in der Regel, sobald ein wirksamer Kaufvertrag zustande kommt, es sei denn, im Vertrag wurde etwas anderes vereinbart (z.B. Fälligkeit bei Abschluss des privaten Vorvertrags).
Wichtige Hinweise
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Vertrag prüfen: Käufer und Verkäufer sollten den Maklervertrag und auch den Kaufvertrag sorgfältig prüfen, um sicherzustellen, dass die Provisionsvereinbarungen klar sind und ihren Erwartungen entsprechen.
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Ausnahmen: In manchen Konstellationen kann es vorkommen, dass auch der Käufer eine Provision an seinen eigenen, separat beauftragten Makler zahlt. Dies muss jedoch ebenfalls vertraglich fixiert sein.
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Mehrwertsteuer (IVA): Auf die Maklerprovision wird die spanische Mehrwertsteuer (IVA) fällig.
2. Bilder und Videos
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