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Immobilien
MODERNISIERUNG + INSTANDHALTUNG

Instandhaltung und Modernisierung sind zwei unterschiedliche Arten von Maßnahmen an Immobilien, die sich hinsichtlich ihres Ziels, ihres Umfangs und ihrer rechtlichen sowie steuerlichen Behandlung unterscheiden. 

 

Instandhaltung

Unter Instandhaltung versteht man alle Maßnahmen, die notwendig sind, um den funktionsfähigen und nutzbaren Zustand einer Immobilie zu erhalten oder, im Falle eines Schadens, wiederherzustellen. Ziel ist es, den Soll-Zustand zu bewahren. 

Maßnahmen der Instandhaltung umfassen typischerweise: 

  • Wartung (z.B. Heizungsinspektion, Reinigung der Dachrinne)

  • Inspektion (Feststellung und Beurteilung des Ist-Zustandes)

  • Instandsetzung/Reparatur (z.B. Austausch eines defekten Fensterglases, Reparatur der Klingelanlage, Neuanstrich der Fassade bei Abnutzung)

  • Verbesserung (im Sinne kleinerer, den Zustand bewahrender Verbesserungen) 

 

Modernisierung

Die Modernisierung hingegen zielt nicht nur auf den Erhalt, sondern auf eine Verbesserung der Immobilie ab. Sie bringt das Gebäude auf einen zeitgemäßen technischen, energetischen oder funktionalen Standard und steigert damit den Wohnwert. Eine Modernisierung ist eine bauliche Veränderung, für die im Gegensatz zur Instandhaltung keine Pflicht besteht. 

Typische Modernisierungsmaßnahmen sind: 

  • Energetische Sanierung (z.B. Dämmung der Fassade, Einbau neuer, energieeffizienter Fenster)

  • Steigerung des Wohnkomforts (z.B. Einbau eines modernen Badezimmers, Installation einer Gegensprechanlage, Anbau eines Balkons)

  • Anpassung an aktuelle Standards (z.B. Installation von Breitbandkabelanschlüssen) 

 

Kernunterschiede

Der wesentliche Unterschied liegt im Zweck der Maßnahme: 

  • Instandhaltung erhält den bestehenden Zustand und die Funktionsfähigkeit.

  • Modernisierung schafft einen neuen, besseren Zustand, steigert den Wert und erhöht den Komfort oder die Energieeffizienz.

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